Brandschutzhelfer-Ausbildung für die Zahnarztpraxis (FAQ zum Brandschutz)
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet Arbeitgeber, Maßnahmen zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung von Beschäftigten zu treffen. Die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 konkretisiert diese Anforderungen.
Demnach ist in der Praxis eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch Unterweisung und praktische Übungen im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut zu machen.
Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer gliedert sich in einen theoretischen und einen praktischen Teil.
Die Inhalte richten sich nach der „DGUV Information 205-023“ (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung).
Maximale Teilnehmerzahl: 15
Die genaue Wegbeschreibung, den Lageplan, die Parkplätze und den Ansprechpartner entnehmen Sie bitte den Dokumenten zum Herunterladen, die Sie auf unserer Homepage finden.
Fortbildungspunkte: 6
Dozent: Reinhard Englberger
Informationen
Beginn | 08.05.2026 14:00 Uhr |
Ende | 08.05.2026 18:00 Uhr |
Anmeldeschluss | 06.05.2026 |
Einzelpreis | 180,00€ |
Number Hours | 4 Std. |
Veranstalter | Zahnärztlicher Bezirksverband Niederbayern (ZBV) Am Essigberg 14 / Theresiencenter, Eingang links neben der Hauptpost/Postbank-Filiale, 2. Obergeschoss 94315 Straubing |
Kursnummer | T08.05.26 |
Veranstaltungsort | BRK-Kreisverband/FFW Straubing |