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  • info@zbv-niederbayern.de


Zahnärztliche Nachrichten
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Zahnärztliche Nachrichten

Ausbildungsvertragskonfigurator (AVK) für bayerische Zahnärzte

Sie stehen vor dem Vertragsabschluss mit Ihrer oder Ihrem neuen Auszubildenden?

Inzwischen ist es nicht mehr nötig, dass Sie beim ZBV die Vertragsunterlagen anfordern, auf deren Eintreffen warten und diese dann handschriftlich ausfüllen.

Klicken Sie einfach auf folgenden Link und starten Sie den Ausbildungsvertragskonfigurator (AVK).

Er führt Sie schnell und übersichtlich zu einem maßgeschneiderten rechtssicheren Ausbildungsvertrag für Ihre Praxis. Hinweise zum Ausfüllen sind direkt im Konfigurator hinterlegt.

Informationen für
Auszubildende

Antrag auf Teilzeitausbildung für ZFA

Die Richtlinien und ein Antragsformular für die Teilzeitausbildung nach neuem BBiG finden Sie online auf der Homepage des ZBV Niederbayern.

Anzeige - Ausbildung zur/zum ZFA - mehr als ein Job

Folgender Link zu Ihrer Information zum Ausbildungsberuf als Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r:

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Ausbildungsinformationen der BLZK

Was verdienst du während deiner Ausbildung?

Der Vorstand der BLZK hat in seiner Sitzung am 20.10.2022 eine neue Empfehlung zur Ausbildungsvergütung beschlossen.
Diese beträgt:

Im 1. Ausbildungsjahr:                  900,00 Euro
Im 2. Ausbildungsjahr:                  1.000,00 Euro
Im 3. Ausbildungsjahr:                  1.100,00 Euro

Diese Empfehlung gilt für alle Ausbildungsverträge, die ab 1.1.2023 geschlossen werden.


Für Verträge, die ab 1. April 2018 abgeschlossen werden, empfiehlt die BLZK:

  1. Ausbildungsjahr:   730,00 €
  2. Ausbildungsjahr:   770,00 €
  3. Ausbildungsjahr:   820,00 €

Ausbildungsverordnung

Der Ausbildungsberuf Zahnmedizinischer Fachangestellter/Zahnmedizinische Fachangestellte wird staatlich anerkannt.

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Berufsbildungsgesetz

Berufsbildung im Sinne dieses Gesetzes sind die Berufsausbildungsvorbereitung, die Berufsausbildung, die berufliche Fortbildung und die berufliche Umschulung.

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Checkliste für Praxisinhaber/in bei Beginn von Ausbildungsverhältnissen

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Einstiegsqualifizierungen

Maßnahmen für Jugendliche mit aus individuellen Gründen eingeschränkten Vermittlungsperspektiven

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Jugendarbeitsschutzgesetz

Dieses Gesetz gilt für die Beschäftigung von Personen, die noch nicht 18 Jahre alt sind.

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Kündigung/Beendigung des Ausbildungsverhältnisses

Das Berufsbildungsgesetz sieht für Auszubildende einen besonderen Kündigungsschutz vor.

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Nicht bestandene Abschlussprüfung

Wichtige Information für Auszubildende, die die Abschlussprüfung nicht bestanden haben

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Praktikum und Schnupperlehre

Ein Praktikum in der Zahnarztpraxis kann Vorteile für Praktikanten und Zahnärzte bieten:

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Prüfungsordnung

Zulassungsvoraussetzungen und Anmeldungen zur Prüfung

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Prüfungszulassung

Die Auszubildende hat an der Zwischen- und Abschlussprüfung für Zahnmedizinische Fachangestellte teilzunehmen.

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Richtlinien zur Bewilligung von Ausbildungsverträgen

Folgende Richtlinien sollen berücksichtigt werden.

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Vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung

Die Auszubildende kann nach Anhören des Ausbildenden und der Berufsschule vor Ablauf ihrer Ausbildungszeit zur Abschlussprüfung zugelassen werden, wenn ihre Leistungen diese rechtfertigen (§ 45 BBiG).

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